Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
- Folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit dem Unternehmen:
Miss Möwe Web & Media
Tamina Giesen
Heiselhuser Str. 3
26736 Krummhörn - Diese AGB gelten für alle Leistungen und Lieferungen der Auftragnehmerin gegenüber Auftraggebern im B2B- und B2C-Bereich.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
- Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 2 Leistungsumfang
- Die Auftragnehmerin bietet u. a. folgende Leistungen an: Website-Erstellung, Social-Media-Betreuung, Online-Werbekampagnen, Einführung in Künstliche Intelligenz, SEO, Content-Erstellung, Betreuung des Online-Auftritts, Analyse & Optimierung, Beratung & Workshops sowie individuelle Wunschpakete.
- Alle Angebote sind modular aufgebaut und können individuell angepasst werden.
- Der konkrete Leistungsumfang wird im Angebot schriftlich oder in Textform festgehalten.
§ 3 Auftragserteilung
- Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Der Auftraggeber erteilt den Auftrag schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail). Eine mündliche Auftragserteilung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.
- Die Auftragnehmerin kann sich an ein unterbreitetes Angebot für die Dauer von 20 Kalendertagen gebunden halten, sofern im Angebot kein anderer Zeitraum genannt ist.
- Die Auftragnehmerin behält sich vor, im Zuge der Auftragsdurchführung zumutbare Änderungen oder Verbesserungen an den vereinbarten Leistungen vorzunehmen, sofern diese für den Auftraggeber keinen wesentlichen Nachteil darstellen.
§ 4 Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
- Mündliche Nebenabreden oder Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 5 Auftragsablauf und Änderungswünsche
- Nach Vertragsschluss erstellt die Auftragnehmerin auf Basis der vereinbarten Leistungen einen ersten Entwurf.
Der Auftraggeber kann innerhalb einer angemessenen Frist Korrekturen verlangen. - Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach dem vereinbarten Stundensatz oder einer gesonderten Pauschale abgerechnet.
- Lehnt der Auftraggeber einen Entwurf vollständig ab, kann ein weiterer Musterentwurf erstellt werden. Weitere Entwürfe sind gesondert zu vergüten.
§ 6 Lieferfristen und Terminabsprachen
- Liefertermine werden individuell vereinbart.
- Änderungen des Leistungsumfangs oder Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Lieferzeit entsprechend.
- Fixtermine müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden.
§ 7 Abnahme
- Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen teilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft mit.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung zu prüfen und schriftlich oder in Textform abzunehmen.
- Die Abnahme darf nicht aus rein gestalterischen Gründen verweigert werden, sofern die erbrachte Leistung dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
- Erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahmeerklärung und keine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
- Mit der Abnahme übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die weitere Nutzung der Leistung.
- Nach der Abnahme festgestellte Änderungen oder Anpassungen gelten als neue Leistungen und werden gesondert vergütet.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot genannten Preise. Die Abrechnung erfolgt als Pauschalpreis, monatlicher Retainer oder Stundenhonorar für Zusatzleistungen.
- Zahlungsarten: Überweisung, PayPal (Freunde), Rechnung, Vorkasse.
- Zahlungsfrist: Zahlung sofort nach Rechnungserhalt, sofern nicht anders vereinbart.
- Abschlagszahlungen sind möglich, z. B.:
- 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, Restzahlung nach Lieferung
- Monatliche Teilzahlungen nach Leistungsfortschritt
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren berechnet.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten etc.) rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, und stellt die Auftragnehmerin von diesbezüglichen Ansprüchen frei.
- Verspätete oder unvollständige Mitwirkung kann den Projektzeitplan verschieben und zu Mehrkosten führen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleiben sämtliche gelieferten Leistungen im Eigentum der Auftragnehmerin.
§ 11 Externes Hosting und Domainregistrierung
- Soweit ein externes Hosting oder eine Domainregistrierung erforderlich ist, wird dies gesondert im Angebot ausgewiesen.
- Die Beauftragung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
- Es gelten die AGB des jeweiligen Hosting- oder Domainanbieters, die dem Auftraggeber bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.
- Bei .de-Domains gelten zusätzlich die Vergaberichtlinien der DENIC eG (www.denic.de). Bei anderen Domainendungen gelten die jeweiligen Registrierungsbedingungen der zuständigen Stellen.
- Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Leistungen, Ausfälle oder Kosten des externen Anbieters.
§ 12 Urheberrechte und Referenznachweise
- Rechtsinhaber der erbrachten Leistungen ist die Auftragnehmerin. Alle Entwürfe sowie erstellte Werke sind urheberrechtlich geschützt und auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet.
- Mit der vollständigen Zahlung der Vergütung erwirbt der Auftraggeber die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.
- Der Umfang der Nutzungsrechte kann individualvertraglich erweitert werden.
- Für die Arbeit verwendete Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen.
§ 13 Gewährleistung und Mängel
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
- Bei mangelhafter Leistung verpflichtet sich die Auftragnehmerin nach eigener Wahl zur kostenlosen Nachbesserung.
- Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung oder bei unverschuldeter Unmöglichkeit die Rückabwicklung des Vertrags verlangen.
- Die Auftragnehmerin weist ausdrücklich darauf hin, dass eingesetzte oder verwendete Softwareprodukte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Eine Haftung für daraus entstehende Schäden oder Mängel wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Haftung
- Die Auftragnehmerin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Der Auftraggeber garantiert, dass bereitgestellte Inhalte nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen, und stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei.
§ 15 Datenschutz und Geheimhaltung
- Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ihrer Datenschutzerklärung.
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nicht ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 16 Rechte Dritter
- Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Bei Verstoß ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber haftet für sämtliche daraus entstehenden Schäden.
§ 17 Eigenwerbung
- Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin erbrachte Leistungen – auch auf Basis von Kundenvorlagen – als Referenz zu Werbezwecken nutzen darf, einschließlich der Veröffentlichung in Print- und Onlinemedien.
§18 Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Campingplatzbetreibers.
§18.1
Der Vermieter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informier t. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen.
§18.2
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
§18.3
Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
§18.4
Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
§18.5
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
§19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Irrtumsvorbehalt: Wir behalten uns vor, Irrtümer wie z.B. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
Stand: [August 2025]